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Anmerkungen |
Vorwort
zur Partitur Joseph Schuster (1748-1812) beendete sein Stabat mater nach der Eintragung am Schluß der autographen Partitur am 7. März 1782, und die erste Aufführung in der Dresdner Hofkirche kann man für das Fest der Sieben Schmerzen Mariä am Freitag vor Palmsonntag annehmen, das in diesem Jahr auf den 22. März fiel. Damit entstand dieses Werk in einer Zeit, als sich Sachsen und auch die Dresdner Hofkapelle von den Folgen des Siebenjährigen Krieges einigermaßen erholt hatten und die Hofkirchenmusik am Beginn einer ihrer Blütezeiten stand. Schuster und der gleichaltrige Franz Seydelmann (1748-1806), beide Söhne von Sängern der Hofkapelle, waren 1765 zusammen mit dem jungen Kirchen-Compositeur Johann Gottlieb Naumann (1741-1801) zur weiteren Ausbildung nach Italien geschickt worden. Nach ihrer Rückkehr 1768 erhielten beide am 1. Mai 1772 ebenfalls eine Anstellung als Kirchen-Compositeurs wie schon Naumann und Johann Georg Schürer (um 1720-1786). Neben der wöchentlich wechselnden Leitung des Kirchendienstes hatten sie die Opernaufführungen im Kleinen Kurfürstlichen Theater vom Cembalo aus zu dirigieren; außerdem bekamen sie Gelegenheit, ihre neuen Kompositionen für die Kirche im Abstand von jeweils mehreren Jahren dem Hof zum Kauf anzubieten und auf diesem Wege ihre zunächst geringe Besoldung aufzubessern. In den folgenden Jahrzehnten wurden Schuster und Seydelmann vom Hof in Fragen des Status und des Gehalts grundsätzlich gleichbehandelt, auch als Naumann (seit 1776 Kapellmeister) 1786 unter besonders günstigen Bedingungen auf Lebenszeit in Dresden angestellt wurde und die Kirchenmusik von da an nur noch an hohen Feiertagen zu leiten hatte. Schuster und Seydelmann wurden im folgenden Jahr zu Kapellmeistern ernannt. Naumann und Schuster erhielten allerdings öfter Urlaub, um Einladungen auswärtiger Höfe anzunehmen oder in Italien auf eigene Rechnung Opern zu komponieren, während Seydelmann Jahr für Jahr ohne Unterbrechung seinen Kirchen- und Operndienst in Dresden absolvierte. Die Aufführung des Stabat mater in der Dresdner Hofkirche gehörte in den Rahmen der Miserere-Andachten während der Fastenzeit. Bereits seit 1710 sind solche Andachten an den Freitagen der Fastenzeit in der Dresdner Hofkirche nachweisbar und ihr Ablauf blieb in der Folgezeit über mindestens zwei Jahrhunderte unverändert: Zu Beginn erklang bei ausgesetztem Sanctissimum der Bußpsalm Miserere (nach der Zählung der Vulgata Psalm 50) mit Figuralmusik, danach schloß sich die Fastenpredigt an, während der das Sanctissimum durch eine Sakramentsfahne verdeckt war. Es folgten ein weiterer, in den Quellen meist nicht näher bezeichneter Gesang, Versikel und Oration des Priesters, der Hymnus Pange lingua und der sakramentale Segen sowie am Ende das Lied O Lamm Gottes unschuldig.<1> Seit 1730 gab es diese Miserere-Andachten in der Fastenzeit täglich außer an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen zu halten, wobei aber die Fastenpredigt mit dem folgenden Gesang nur freitags (und außerdem sonntags nach der Vesper) stattfand.<2> Figuralmusik zum Stabat mater ist erstmals in einer solchen Andacht am Freitag vor Palmsonntag des Jahres 1735 an der Stelle des Gesangs nach der Fastenpredigt nachweisbar. Damit steht die Einführung des mittelalterlichen, franziskanischer Überlieferung entstammenden Hymnus in der Dresdner Hofkirche nur in losem Zusammenhang mit der bekannten Verordnung von Papst Benedikt XIII. aus dem Jahre 1727. Dieser hatte das bis dahin nur regional begangene Fest der Sieben Schmerzen Mariä auf die ganze Kirche ausgedehnt und das Stabat mater bekam in den liturgischen Büchern seinen festen Platz als Sequenz in der Messe und als Hymnus des Stundengebets. Für Dresden ist dagegen eher ein Anschluß an die ältere, in Italien und am Wiener Kaiserhof lebendige Tradition der Verwendung dieses Hymnus in Andachten anzunehmen. Die sächsische Kurfürstin und polnische Königin Maria Josepha (1699-1757) kannte als gebürtige Habsburgerin die Gewohnheiten des Wiener Hofes aus eigener Anschauung.<3> So liegt die Vermutung nahe, daß auch die Einführung des Stabat mater in Dresden in die Miserere-Andacht am Freitag vor Palmsonntag auf ihre Initiative zurückging. Die beiden Stabat mater von Giovanni Alberto Ristori (1692-1753) dürften die ersten Kompositionen dieses Textes aus der Feder eines am Dresdner Hof angestellten Musikers sein; sie sind jedoch im Zweiten Weltkrieg verlorengegangen<4>, und es ist nicht sicher, ob bzw. wie lange sie nach dem Tod des Komponisten im Repertoire blieben. Weder von Zelenka noch von Hasse, Breunich und Schürer5 gibt es Vertonungen dieses Hymnus und so ist es auch denkbar, daß Schusters Komposition aus dem Jahre 1782 überhaupt einen Neubeginn der Stabat mater-Aufführungen in Dresden nach dem Siebenjährigen Krieg bezeichnet.
Dieses
Werk bewältigt den umfangreichen Text in nur drei Teilen und entsprach
damit vollständig den Anforderungen, die sich aus seiner Stellung
in der Miserere-Andacht ergaben. In den beiden Ecksätzen schaffen
die Streicher zusammen mit der Orgel und gehaltenen Bläserakkorden
einen Klangteppich, vor dessen Hintergrund fünf Solisten und gelegentlich
einzeln hervortretende Holzbläser alternieren. Erst später
tritt der Chor im einfachen akkordischen Satz hinzu. Im Mittelteil dominiert
ein melodiöser dreistimmiger Streichersatz, dessen Oberstimmen
in den Violinen gelegentlich durch oktavierende Flöten und Fagotte
"eingefärbt" werden oder letztere auch abwechselnd mit
den Streichern die Führung übernehmen. Von besonderer Wirkung
ist es, wenn das am Ende wiederholte Schlußsegment des Anfangsritornells
einfach abbricht und nach einer Generalpause die Musik des ersten Teils
wiederaufgenommen wird. Noch charakteristischer für den "Hofkirchenstil"
ist der verhaltene Schluß des dritten und letzten Teils; beide
sind in dem überhalligen Kirchenraum von bezaubernder Wirkung.
Das umfangreichere, nach 1794 entstandene Stabat mater von Franz Seydelmann6 dürfte nur zur Aufführung gekommen sein, wenn der Komponist in der Woche vor Palmsonntag die Kirchenmusik zu leiten hatte. Als nach dem Tod der beiden das Repertoire durch den Kustos der Kirchenmusikalien Franz Anton Schubert (1766-1827) neu gesichtet wurde, und die Verwendung bereits vorhandener Kompositionen zu regeln war, erhielt Schusters Stabat mater den Vorzug und blieb seit dieser Zeit unangefochtener Bestandteil des Hofkirchenrepertoires.<5> Auch von der Reduzierung des Kirchendienstes der Hofkapelle im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts wurde es nicht betroffen. Zwar fiel die Mitwirkung des Orchesters bei den Miserere-Andachten der Fastenzeit seit 1888 endgültig weg; doch die einzige Ausnahme bildete die nachmittägliche Andacht am Fest der Sieben Schmerzen Mariä, und damit wurde auch Schusters Stabat mater bis zum Ende der Monarchie in Sachsen 1918 jährlich in der Dresdner Hofkirche aufgeführt.
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