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Anmerkungen
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Von dem Diarium Missionis Societatis Jesu Dresdae werden die
Bände 1710-1720 und 1721-1738 sowie 1759-1778 heute im Archiv des
Dompfarramtes Dresden aufbewahrt. Nach der Aufhebung des Jesuitenordens
im Jahre 1773 verblieben die Patres als Weltgeistliche in Sachsen und
führten auch ihre Chronik mehr oder weniger ausführlich weiter.
Die beiden Bände für die Jahre 1779-1844 befinden sich im
Archiv der Diözese Dresden-Meißen in Bautzen. Zum Umgang
mit diesen Quellen vgl. Wolfgang Reich “Das Diarium Missionis
Societatis Jesu Dresdae als Quelle für die kirchenmusikalische
Praxis” in: Zelenka-Studien II. Referate und Materialien der 2.
Internationalen Fachkonferenz Jan Dismas Zelenka (Dresden und Prag 1995).
Sankt Augustin 1997, S. 43-57
<ii>
Siehe Diarium Missionis, 22. Februar 1730
<iii>
Siehe Diarium Missionis, 10. März 1734
<iv>
Dresden 1851, S. 146
<v>
Hans von Brescius: Die Königl. Sächs. musikalische Kapelle
von Reissiger bis Schuch (1826-1898). Festschrift zur Feier des
350jährigen Kapelljubiläums. Dresden 1898, S. 84. Für
die Jahre 1883 und 1885 bis 1903 existieren in der Sächsischen
Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek noch Exemplare
des Dienstkalenders unter dem Titel Verzeichniss der in der Königl.
katholischen Hofkirche zu Dresden von der Königl. musikalischen
Kapelle und den Kirchensängern auszuführenden Gottesdienste,
in denen die aufgeführten Werke allerdings nicht im einzelnen angegeben
sind.
<vi>
Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden, Loc. 910 Acta, das Churf.
Orchester ... betr. Vol. VI (1778-80), fol. 149-151
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Vorwort
zur Partitur
Von Gerhard Poppe
Kompositionen
des Bußpsalms Miserere (nach der Zählung der Vulgata Psalm
50) gab es in der alten katholischen Hofkirche zu Dresden bereits seit
1710, wie aus den in diesem Jahr beginnenden Aufzeichnungen des Diarium
Missionis Societatis Jesu Dresdae eindeutig hervorgeht. <i>
Sie erklangen in Andachten an den Freitagen der Fastenzeit, innerhalb
derer auch die Fastenpredigten gehalten wurden und deren Ablauf seit
dieser Zeit über mindestens zwei Jahrhunderte konstant blieb. Zu
Beginn dieser Andachten wurde vor ausgesetztem Sanctissimum der Psalm
Miserere figuraliter musiziert; daran schloß sich die
Predigt an, während der das Sanctissimum durch eine Sakramentsfahne
verdeckt war. Es folgten ein weiterer, in den Quellen meist nicht näher
bezeichneter Gesang, Versikel und Oration des Priesters, der Hymnus
Pange lingua und der sakramentale Segen sowie am Ende das Lied
O Lamm Gottes unschuldig. Seit 1730 wurden solche Andachten
in der Fastenzeit täglich außer an Samstagen sowie Sonn-
und Feiertagen gehalten, wobei aber die Fastenpredigt mit dem folgenden
Gesang nur freitags (und außerdem sonntags nach der Vesper) stattfand.
<ii> Nach der 1733
erfolgten Reduzierung des Hofkirchenensembles fiel die Ausführung
des figuraliter musizierten Miserere sowie der übrigen
Gesänge in den Aufgabenbereich der Hofkapelle <iii>
und die Andachten blieben in der Drsdner Hofkirche unverändert
bis weit in das 19. Jahrhunder hinein erhalten. Nach Friedrich August
Forwerks Geschichte und Beschreibung der königlichen katholischen
Hof und Pfarrkirche zu Dresden <iv>
wirkte Mitte des 19. Jahrhunderts das Orchester in den Miserere-Andachten
allerdings nur noch mittwochs und freitags mit; an den anderen Tagen
wurden entsprechende Vokalkompositionen mit Orgelbegleitung aufgeführt.
Die Tendenz, die Mitwirkung des Orchesters an den Nachmittagsgottesdiensten
(außer den Andachten auch Vespern und Litaneien) zu reduzieren,
setzte sich in den folgenden Jahrzehnten fort: 1887 wurde eine Gasbeleuchtung
in der Katholischen Hofkirche installiert; und dies war die Voraussetzung,
um die Miserere-Andachten von vier Uhr nachmittags auf sieben Uhr abends
zu verlegen. Von dem folgenden Jahr an wurde die entsprechende Musik
nur noch von den Kirchensängern und Kapellknaben mit Orgelbegleitung
ausgeführt. <v> Nur
die Andacht am Fest der Sieben Schmerzen Mariä (Freitag vor Palmsonntag)
behielt ihren ursprünglichen Platz um vier Uhr nachmittags und
in ihr wurden weiterhin bis zum Ende der Monarchie 1918 Miserere
und Stabat mater mit Orchesterbegleitung gesungen.
Spätestens
seit 1734 bildete sich allmählich ein mehr oder weniger festes
Repertoire an Kompositionen des Bußpsalms Miserere heraus,
das schrittweise erweitert und erneuert wurde. Im Rahmen seiner Aufgaben
als Kirchen-Compositeur und Kapellmeister schrieb auch Johann Gottlieb
Naumann (1741-1801) zwei Miserere in Es-Dur und a-moll, die
durch Eintragungen jeweils am Ende der autographen Partitur auf “Februar
1779” bzw. “1799/1800” datiert sind. Naumann wurde
in Blasewitz bei Dresden geboren und erhielt als Sechzehnjähriger
Gelegenheit, den schwedischen Geiger Anders Wesström auf seiner
Reise zunächst nach Hamburg und später nach Italien zu begleiten.
Der junge Naumann erhielt Unterricht bei Giuseppe Tartini in Padua,
Giovanni Battista Martini in Bologna und Johann Adolf Hasse in Venedig.
Auf die Empfehlung des letzteren wurde er nach der Aufführung einer
Probemesse ab 1. August 1764 als zweiter Kirchen-Compositeur neben Johann
Georg Schürer (um 1720-1786) am Dresdner Hof angestellt. Wenig
später wurde Domenico Fischietti (um 1725-nach 1810) in Dresden
als Hofkapellmeister verpflichtet worden und übernahm die Leitung
des Kirchendienstes im wöchentlichen Wechsel mit Schürer und
Naumann. Letzterer wurde jedoch schon 1765 zusammen mit Joseph Schuster
und Franz Seydelmann - beides Söhne von Sängern der Hofkapelle
- bis 1768 zur deren weiterer Ausbildung nach Italien geschickt. Nach
dem Ausscheiden von Fischietti und der zum 1. Mai 1772 erfolgten Ernennung
von Schuster und Seydelmann zu Kirchen-Compositeurs verteilte sich die
abwechselnde Leitung des Kirchendienstes nunmehr auf vier Musiker. Naumann
reiste allerdings von 1772 bis 1774 nach Italien, um auf eigene Rechnung
Opern zu komponieren und aufzuführen, ebenso Schuster von 1778
bis 1781. Außerdem hielt sich Naumann 1777/78 und 1782/83 in Stockholm
und 1785/86 in Kopenhagen auf, um die dortigen Hofopern zu reorganisieren.
Es standen also nur selten alle für die Leitung der Kirchenmusik
in Frage kommenden Musiker gleichzeitig zur Verfügung. So sind
die in den meisten Fällen datierten Kompositionen Naumanns und
Schusters für den Dienst in der Katholischen Hofkirche auch ein
Spiegel ihrer jeweiligen Anwesenheit in Dresden. Naumann, der im Februar
1776 zum Kapellmeister ernannt worden war, erhielt mit Wirkung vom 1.
November 1786 eine weitere Erhöhung seines Jahresgehaltes auf 2000
Thaler und wurde außerdem vom wöchentlichen Wechsel im Kirchendienst
befreit. Fortan hatte er die Kirchenmusik nur noch zu Weihnachten, Ostern,
Pfingsten und Fronleichnam zu leiten und dabei ausschließlich
eigene Werke sowie Musik von Johann Adolf Hasse aufzuführen.
Die Entstehung von Naumanns Miserere Es-Dur fiel in eine Zeit,
als zum Ende der Spielzeit 1777/78 der Vertrag mit dem vom Hof subventionierten
Opernunternehmen des Impresario Giuseppe Bustelli wegen des Bayrischen
Erbfolgekrieges ausgelaufen war. Da die Opernsänger auch bei den
Aufführungen in der Kirche mitwirkten, führte die Reduzierung
des Sängerpersonals bis zum Engagement einer neuen Truppe unter
der Leitung von Impresario Antonio Bertoldi im Frühjahr 1780 zu
schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Kirchendienstes. Angesichts
dieser unbefriedigenden Situation mahnte der Directeur des plaisirs
Friedrich August von König beim Kurfürsten neue Sängerengagements
an, da “das Chor, wo nicht die Kirchen Music, wie dennoch zu befürchten
ist, nächstens ganz stille stehen soll, ... Ew. Churfürstl.
Durchl. haben geschickte Compositeurs und ein gut eingespieltes Orchestre,
allein beyde bleiben ohne Nuzen, wenn die Absicht ihrer eigentlichen
Bestimmung, durch Mangel derer Stimmen hinweg fallen muß.”
<vi> Friedrich August
von König hielt auf Grund der Größe des Kirchenraumes
sechs Sänger pro Stimme, mindestens aber vier für notwendig.
Seine Vorschläge wurden jedoch abgelehnt, weil bereits absehbar
war, daß ab dem Frühjahr des folgenden Jahres wieder Opernsänger
zur Mitwirkung beim Kirchendienst zur Verfügung stehen würden.
Die geschilderte Situation wirkte sich auch auf die musikalische Faktur
von Naumanns hier vorgelegtem Miserere Es-Dur bis in Details
hinein aus. Größere Soli sind nur für den Soprankastraten
Nicolaus Spindler und einen der beiden in Frage kommenden Tenoristen
(Ludovicus Cornelius oder Franz Ignatius Seydelmann, der Vater des Kirchen-Compositeurs
und späteren Kapellmeisters) vorgesehen; dazu kommt ein kurzes
Solo für einen der Bassisten. Auch die weitreichende Verstärkung
der Singstimmen durch die Holzbläser dürfte der prekären
Situation bei den Kirchensängern in der Fastenzeit 1779 entgegengekommen
sein. Das Gesagte bedeutet jedoch nicht, das die vorliegende Komposition
nur ein Werk für Notstandssituationen im Chor der Hofkirche gewesen
ist. Naumann wußte insbesondere die Möglichkeiten, die ihm
die Bläser der Hofkapelle boten, wirkungsvoll für das spezifische
Klangkolorit der Dresdner Hofkirchenmusik einzusetzen. Ebenfalls typisch
für diesen Stil sind die verhaltenen Anfänge und Schlüsse
einzelner Sätze bzw. des ganzen Werkes. Wie lange das Miserere
Es-Dur nach Naumanns Tod im Musikrepertoire der Dresdner Hofkirche
verblieb, läßt sich gegenwärtig nicht sicher sagen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Bedingungen nach 1786 entfiel für
den Komponisten die Notwendigkeit, zu den Andachten in der Fastenzeit
mit alten oder neuen Kompositionen des Miserere aufzuwarten. Trotzdem
schrieb er am Ende seines Lebens noch ein zweites Miserere in
a-moll, ohne daß der Grund dafür bekannt ist. Generell ist
jedoch zu vermuten, daß beide Miserere-Kompositionen
Naumanns zumindest im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts noch nicht
in Vergessenheit geraten waren.
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